Das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT)
für den Grenzverkehr zwischen Mobilitätsbereich Nord (VRR) & Süd (VRS)
Ticketinfos
Anzahl der Personen | 1 Person |
Für wen? | Für Schüler*innen unter 25 Jahren von der Grunschule bis zur Sekundarstufe 2 |
Geltungsdauer | ganztägig |
Persönliches Ticket | Ja |
Übertragbares Ticket | Nein |
Entwertung notwendig | Nein |
Erweiterbar | Ja |
Mobilitätsgarantie | Kostenerstattung bei Verspätung - bis zu 30 Euro zwischen 5.00 und 20.00 Uhr; bis zu 60 Euro zwischen 20.00 und 5.00 Uhr |
Ticketvarianten | Abonnement |
So bekommt man das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT):
- ist der Schulweg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 km, besteht ggf. Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Für die Anspruchsprüfung und einen entsprechenden Antrag wenden Sie sich bitte direkt an das zukünftige Schulsekretariat der Schule. Bei Anspruch auf Fahrtkostenübernahme leitet das Sekretariat Ihren ausgefüllten Bestellschein weiter. Haben Sie keinen Anspruch, können Sie das Ticket selbst abonnieren:
- Füllen Sie den Bestellschein aus und lassen diesen von der Schule abstempeln. Anschließend schicken Sie uns den Bestellschein per Post oder geben ihn persönlich im MobilCenter ab
- Ab dem 16. Lebensjahr muss der Berechtigungsnachweis für das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) jährlich neu vorgelegt werden.
Jederzeit kündbar:
Das Abo können Sie jederzeit bis zum 15. eines Kalendermonats kündigen. Bei Kündigung vor Ablauf der ersten 12 Monate wird ein Pauschalbetrag von 20,00 Euro erhoben. Nach Ablauf der ersten 12 Monate gibt es keine Nachberechnung mehr. Die Kündigungsfrist bis zum 15. eines Kalendermonats bleibt jedoch bestehen.
WICHTIG!
- Das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Kinder- oder Reisepass, Schüler- oder Personalausweis, Führerschein o.ä.) und nur in der 2. Klasse
- Sollte das SchokoTicket verloren gehen, erhalten Sie gegen eine Gebühr von 10,00 Euro eine neue Chipkarte
Das ÜbergangSschülerTicket (ÜT) kann beantragt werden, wenn Ihr Kind in einer der folgenden Städte wohnt:
Remscheid | Radevormwald |
Solingen | Hückeswagen |
Langenfeld/Monheim | Wermelskirchen |
Dormagen | Burscheid |
Rommerskirchen | Leichlingen |
Grevenbroich | Leverkusen |
Bergisch Gladbach | |
Köln | |
Puhlheim | |
Hürth | |
Bergheim | |
Bedburg |
Der Schulbesuch muss in folgenden Städten sein:
Remscheid |
Solingen |
Langenfeld/Monheim |
Dormagen |
Rommerskirchen |
Grevenbroich |
Das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) gilt rund um die Uhr - auch in den Ferien - in allen Bussen und Bahnen der 2. Klasse und in allen Städten, die Sie auf der Karte sehen (Großer Grenzverkehr)
Ticketpreise ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) ab 01.01.2023
Selbstzahler Normalpreis |
39,40 € |
1. anspruchsberechtigtes Kind | 2. anspruchsberechtigtes Kind | 3. anspruchsberechtigtes Kind |
14,00 € | 7,00 € | 0,00 € |
Fahrradmitnahme
Wer vor der Fahrt ein FahrradTicket (ab dem 01.01.2021) gelöst hat, kann auch sein Fahrrad mit dem SchokoTicket mitnehmen.
EinfachWeiterTicket
Das pauschale ZusatzTicket für Zeitkarteninhaber
Mit dem EinfachWeiterTicket NRW bist du einfach und unkompliziert in ganz NRW (Mobilitätsbereich Nord (VRR), Aachener Verkehrsverbund (AVV), Mobilitätsbereich Süd (VRS), Westfalentarif (WT)) unterwegs. Voraussetzung ist, dass du eine Zeitkarte oder ein netzweites KombiTicket von VRR, AVV, VRS oder WT bzw. eine Zeitkarte des NRW-Tarifs besitzt.
Mit dem pauschalen Anschlussticket erweiterst du dein Ticket für Fahrten über die Grenzen deines Verbundraumes hinaus. Das Ticket gilt sechs Stunden ab Entwertung in allen öffentlichen Verkehrsmitteln von VRR, AVV, VRS und WT. Du kannst beliebig oft umsteigen, Rund- und Rückfahrten sind jedoch nicht erlaubt.
Das EinfachWeiterTicket NRW ist nach Fahrtantritt nicht übertragbar.
Auf einer Zeitkarte mitreisende Personen müssen je Fahrt und Person ein gesondertes Ticket lösen.
- ist der Schulweg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 km, besteht ggf. Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Für die Anspruchsprüfung und einen entsprechenden Antrag wenden Sie sich bitte direkt an das zukünftige Schulsekretariat der Schule. Bei Anspruch auf Fahrtkostenübernahme leitet das Sekretariat Ihren ausgefüllten Bestellschein weiter. Haben Sie keinen Anspruch, können Sie das Ticket selbst abonnieren:
- Füllen Sie den Bestellschein aus und lassen diesen von der Schule abstempeln. Anschließend schicken Sie uns den Bestellschein per Post oder geben ihn persönlich im MobilCenter ab
- Ab dem 16. Lebensjahr muss der Berechtigungsnachweis für das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) jährlich neu vorgelegt werden.
- Übrigens: Das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Kinder- oder Reisepass, Schüler- oder Personalausweis, Führerschein o.ä.) und nur in der 2. Klasse.
Den Bestellschein für das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) können Sie sich hier herunterladen:
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