Das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT)
für den Grenzverkehr zwischen Mobilitätsbereich Nord (VRR) & Süd (VRS)

Das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT)

bringt Schüler/-innen im großen Grenzverkehr zwischen dem Mobilitätsbereich Nord (VRR) und dem Mobilitätsbereich Süd (VRS) schnell und sicher zur Schule, zum Fußball oder nach Hause. Das Ticket gilt als JahresAbo das ganze Jahr im großen Grenzverkehr rund um die Uhr und in allen Bussen & Bahnen der 2. Klasse - auch in den Ferien.

Ticketinfos 

Anzahl der Personen1 Person
Für wen?Für Schüler*innen unter 25 Jahren von der Grunschule bis zur Sekundarstufe 2
Geltungsdauerganztägig 
Persönliches TicketJa
Übertragbares TicketNein
Entwertung notwendigNein
ErweiterbarJa
MobilitätsgarantieKostenerstattung bei Verspätung - bis zu 30 Euro zwischen 5.00 und 20.00 Uhr; bis zu 60 Euro zwischen 20.00 und 5.00 Uhr 
TicketvariantenAbonnement

So bekommt man das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT):

  • ist der Schulweg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 km, besteht ggf. Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Für die Anspruchsprüfung und einen entsprechenden Antrag wenden Sie sich bitte direkt an das zukünftige Schulsekretariat der Schule. Bei Anspruch auf Fahrtkostenübernahme leitet das Sekretariat Ihren ausgefüllten Bestellschein weiter. Haben Sie keinen Anspruch, können Sie das Ticket selbst abonnieren:  
  • Füllen Sie den Bestellschein aus und lassen diesen von der Schule abstempeln. Anschließend schicken Sie uns den Bestellschein per Post oder geben ihn persönlich im MobilCenter ab
  • Ab dem 16. Lebensjahr muss der Berechtigungsnachweis für das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) jährlich neu vorgelegt werden.  

Jederzeit kündbar:
Das Abo können Sie jederzeit bis zum 15. eines Kalendermonats kündigen. Bei Kündigung vor Ablauf der ersten 12 Monate wird ein Pauschalbetrag von 20,00 Euro erhoben. Nach Ablauf der ersten 12 Monate gibt es keine Nachberechnung mehr. Die Kündigungsfrist bis zum 15. eines Kalendermonats bleibt jedoch bestehen.

WICHTIG!

  • Das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Kinder- oder Reisepass, Schüler- oder Personalausweis, Führerschein o.ä.) und nur in der 2. Klasse
  • Sollte das SchokoTicket verloren gehen, erhalten Sie gegen eine Gebühr von 10,00 Euro eine neue Chipkarte
Geltungsbereich

Das ÜbergangSschülerTicket (ÜT) kann beantragt werden, wenn Ihr Kind in einer der folgenden Städte wohnt: 

RemscheidRadevormwald
SolingenHückeswagen
Langenfeld/MonheimWermelskirchen
DormagenBurscheid
RommerskirchenLeichlingen
GrevenbroichLeverkusen
Bergisch Gladbach 
Köln
Puhlheim
Hürth
Bergheim
Bedburg

Der Schulbesuch muss in folgenden Städten sein: 

Remscheid
Solingen
Langenfeld/Monheim 
Dormagen
Rommerskirchen
Grevenbroich

Das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) gilt rund um die Uhr - auch in den Ferien - in allen Bussen und Bahnen der 2. Klasse und in allen Städten, die Sie auf der Karte sehen (Großer Grenzverkehr)

Preise

Ticketpreise ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) ab 01.01.2023

Selbstzahler Normalpreis
39,40 €
1. anspruchsberechtigtes Kind2. anspruchsberechtigtes Kind3. anspruchsberechtigtes Kind
14,00 €7,00 € 0,00 €
Zusätzliche Möglichkeiten

Fahrradmitnahme

Wer vor der Fahrt ein FahrradTicket (ab dem 01.01.2021) gelöst hat, kann auch sein Fahrrad mit dem SchokoTicket mitnehmen. 
 

EinfachWeiterTicket

Das pauschale ZusatzTicket für Zeitkarteninhaber

Mit dem EinfachWeiterTicket NRW bist du einfach und unkompliziert in ganz NRW (Mobilitätsbereich Nord (VRR), Aachener Verkehrsverbund (AVV), Mobilitätsbereich Süd (VRS), Westfalentarif (WT)) unterwegs.  Voraussetzung ist, dass du eine Zeitkarte oder ein netzweites KombiTicket von VRR, AVV, VRS oder WT bzw. eine Zeitkarte des NRW-Tarifs besitzt.

Mit dem pauschalen Anschlussticket erweiterst du dein Ticket für Fahrten über die Grenzen deines Verbundraumes hinaus. Das Ticket gilt sechs Stunden ab Entwertung in allen öffentlichen Verkehrsmitteln von VRR, AVV, VRS und WT. Du kannst beliebig oft umsteigen, Rund- und Rückfahrten sind jedoch nicht erlaubt.

Das EinfachWeiterTicket NRW ist nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Auf einer Zeitkarte mitreisende Personen müssen je Fahrt und Person ein gesondertes Ticket lösen.

Ticketkauf
  • ist der Schulweg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 km, besteht ggf. Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Für die Anspruchsprüfung und einen entsprechenden Antrag wenden Sie sich bitte direkt an das zukünftige Schulsekretariat der Schule. Bei Anspruch auf Fahrtkostenübernahme leitet das Sekretariat Ihren ausgefüllten Bestellschein weiter. Haben Sie keinen Anspruch, können Sie das Ticket selbst abonnieren:  
  • Füllen Sie den Bestellschein aus und lassen diesen von der Schule abstempeln. Anschließend schicken Sie uns den Bestellschein per Post oder geben ihn persönlich im MobilCenter ab
  • Ab dem 16. Lebensjahr muss der Berechtigungsnachweis für das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) jährlich neu vorgelegt werden.  
  • Übrigens: Das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Kinder- oder Reisepass, Schüler- oder Personalausweis, Führerschein o.ä.) und nur in der 2. Klasse.  

Den Bestellschein für das ÜbergangsSchülerTicket (ÜT) können Sie sich hier herunterladen:

Bestellschein ÜbergangsSchülerTicket (ÜT)

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