Mobilitätsgarantie NRW 

Auf Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen ist Verlass.

Sollte es doch einmal zu größeren Verspätungen oder Ausfällen kommen, können Fahrgäste die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-Tarif bezieht.

Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi sowie beim Sharing-Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20.00 bis 5.00 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.

 

So funktioniert´s:

1. Infos holen.
Im Informationsflyer zur Mobilitätsgarantie NRW finden Sie alle Details und Voraussetzungen für die Erstattung.

2. Anspruch chekcen.
In der Checkliste finden Sie alle Informationen, wann und wie Sie die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen können.

3. Antrag stellen.
Den Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie NRW können Sie direkt am PC ausfüllen und ausdrucken. Danach reichen Sie ihn bei uns im MobilCenter ein.

Mehr Infos und alle FAQ gibt`s hier.

Hier greift die Mobilitätsgarantie NRW

Holger L. möchte Freitagnacht mit seiner Frau um 23.00 Uhr von Euskirchen nach Köln fahren. Der Zug hat jedoch eine Verspätung von 40 Minuten. Sie nehmen daher für die Heimreise ein Taxi. Beide können jeweils einen Erstattungsantrag mit anteiliger Taxiquittung bei dem Verkehrsunternehmen einreichen und eine Kostenerstattung von bis zu 60 Euro pro Person beantragen.

Lisa H. fährt Samstagsmittags um 12.00 Uhr von Wuppertal nach Köln. Aufgrund einer betriebsbedingten Störung fällt ihr RE aus. Der nächste käme erst eine Stunde später. Sie erwirbt deshalb ein Fernverkehrsticket und nutzt daher den ICE für ihre Fahrt. Hinterher kann sie einen Erstattungsantrag an das Verkehrsunternehmen senden.

 

Hier greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht

Nina K. möchte von Soest nach Münster reisen. Ihre Regionalbahn fährt pünktlichlos, kommt jedoch aufgrund von Bauarbeiten an der Strecke 10 Minuten verspätet am Umsteigebahnhof in Hamm an, sodass sie den geplanten Anschlusszug nach Münster verpasst. Sie hat keine Erstattungsansprüche und muss auf den nächsten Nahverkehrszug warten.

Moritz B. ist auf dem Weg von Essen nach Dortmund. Aufgrund eines anhaltenden, schweren Sturms ist ein Baum auf das Gleis gestürzt, weshalb der Zug, den er nehmen wollte, ausfällt. Die Räumarbeiten dauern aufgrund des Wetters mehrere Stunden. Da es sich um einen unwetterbedingten Ausfall handelt, kann Moritz die Mobilitätsgarantie nicht nutzen und muss eine andere Verbindung finden.