Tickets & Tarife
SozialTicket 

Mit dem SozialTicket sind Sie zum kleinen Preis in Remscheid mobil.

Sie erhalten dieses persönliche Monatsticket für Bus und Bahn, wenn Sie beispielsweise

- Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger von Wohngeld
- Leistungsberechtigt nach SGB VIII
- Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz

sind.

Ticketinfos 

Ob Sie auch zu dem Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden der Stadt Remscheid.
Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Bewilligungsbescheid.

Das SozialTicket kostet seit dem 01.01.2022 39,80 € im Monat. Es ist persönlich auf Sie ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Mit dem SozialTicket können Sie im jeweiligen Geltungsbereich im Mobilitätsbereich Nord (VRR) rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen und RB- und RE-Linien für Ihre täglichen Erledigungen nutzen. Das Ticket gilt in der Preisstufe A2 für Remscheid.

Zusätzlich können Sie (in Ihrem Geltungsbereich) montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. in den Bussen und Bahnen gemeinsam mit bis zu drei Kindern unter 15 Jahren unterwegs sein.


Das SozialTicket besteht aus

  • einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle, die Sie nach Vorlage des Bewilligungsbescheids von den Mitarbeitern in unserem MobilCenters ausgestellt bekommen und
  • einer Monatswertmarke zun Preis von 39,35 € (seit 01.01.2021) in der Preisstufe A2, die Sie ebenfalls in unserem MobilCenter erhalten. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit kontaktlos an den Berechtigtenausweis zu kommen. Senden Sie uns dafür einfach den Bewilligungsbescheid sowie einen Antrag zum SozialTicket per Post (Alleestraße 72, 42853 Remscheid) oder E-Mail (backoffice@stadtwerke-remscheid.de) zu und wir schicken Ihnen Ihr SozialTicket per Post.
  • Berechtigtenausweis und Monatswertmarke sind nur in Verbindung mit Ihrem Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gültig

Hier finden Sie die Tarifbestimmungen des SozialTickets

Zusätzliche Möglichkeiten

Mit einem ZusatzTicket können Sie die Gültigkeit Ihres SozialTickets ausweiten: Sie können dann entweder über den eigentlichen Geltungsbereich Ihres Tickets hinaus fahren. Pro Fahrt und Person ist ein ZusatzTicket notwendig.

Sie interessieren sich für ein anderes Ticket? Hier geht es zurück zur Übersichtsseite.