Allgemeine Geschäftsbedingungen Sr-Ticketshop (AGB)

Allgemeines

Die Stadtwerke Remscheid GmbH, nachfolgend Betreiber genannt, ist ein Mitgliedsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und ermöglicht es dem Kunden, Tickets für die Benutzung von Bus und Bahn online zu erwerben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von OnlineTickets und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr speziell für den Ticketshop.

Der Betreiber bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z. B. Webshop, Mobile-App) des IT-Dienstleisters Mentz GmbH, München und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch LogPay). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

Bestellung:

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Internet-Bestellformulars an den Betreiber.

Anmeldung:

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei dem Betreiber registrieren:

Stationärer Shop:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • ggfs. Mobilfunknummer (im Falle Mobile-App/HandyTicket)
  • Vergabe eines Passwortes
  • LogPay
  • Gewünschte Zahlart
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Fall Kreditkartenverfahren)

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

Vertragsabschluss:

Der Vertragsabschluss kommt mit dem Betreiber zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z. B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Kündigung:

Der Kunde kann das Kundenkonto gegenüber dem Betreiber jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per E-Mail an ticketshop@stadtwerke-remscheid.de oder schriftlich (Stadtwerke Remscheid GmbH, Neuenkamper Str. 81-87, 42855 Remscheid) kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unbenommen. Der Betreiber kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail durch ordentliche Kündigung, jeweils an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Kunden hinterlegten E-Mailadresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, kündigen.

Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht:

Der Kunde hat kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht für die gekauften Tickets

Ticketerwerb und Nutzung:

Der Kunde muss für die Nutzung des Webshops die dort angebotenen Tickets vor Fahrtantritt erwerben und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Die dabei ihm entstehenden Übertragungskosten trägt der Kunde. Mit der Bestellung des Tickets gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kauf- und Beförderungsvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Betreiber durch die Bereitstellung des Tickets zustande, der Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt werden. Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt. Erstattungen richten sich nach den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr.

Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener Gebühren bei Zahlungsstörungen sowie den gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr. Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen, an den der Betreiber seine Forderung verkauft und abtritt.

Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät oder dem Papierausdruck und das Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen.

Der Kunde ist für die Lesbarkeit des Tickets sowohl auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät, als auch in Papierform verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des Kontrollmediums.

Tickets aus dem elektronischen Vertriebskanal sind nicht übertragbar.

Kann der Kunde den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle nicht erbringen, (z.B. infolge eines unlesbaren geknickten Barcode oder einem leeren Akkus etc.), so ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Tarifgebietes.

Zahlung:

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

Zahlverfahren und Abrechnung:

Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht.

Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend Umsatzübersicht genannt) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebenen E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurück schicken muss. Sofern der Kunde nicht Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Zahlung per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.

Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von Ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist  er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Webshop einsehen und abrufen.

Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Betreibers.

Sachmangelhaftung:

Mit Ablieferung der Ware beginnt die gesetzliche Sachmangelhaftung von zurzeit 24 Monaten. Damit Reklamationen möglichst schnell bearbeitet werden können, wird der Kunde gebeten, den Mangel umgehend per E-Mail an die Mail-Adresse ticketshop@stadtwerke-neuss.de des Betreibers zu rügen.

Wir behalten uns das Recht zur einmaligen Ersatzlieferung vor. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatzlieferung besteht nicht. Sofern wir keinen Gebrauch von unserem Recht auf Ersatzlieferung machen, steht dem Kunden das gesetzliche Rücktrittsrecht (Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzen des Kaufpreises) zu.

Sorgfaltspflicht, Sperrungen:

Das persönliche Passwort ist vom Kunden geheim zu halten.

Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unmittelbar bei dem Betreiber und dem Finanzunternehmen anzugeben.

Stellt der Betreiber oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird für den Kunden die Nutzung des Internetshops sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die unter der Kundenregistrierung erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.

Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Kunde für weitere OnlineTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Kunde in einem Mahnschreiben durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können weitere Kosten, wie etwa Mahngebühren, auf den Kunden zukommen.

Haftung des Betreibers und der Dienstleister

Zur Nutzung des Webshops ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Der Betreiber und seine Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets oder Fehler beim Ausdruck des Tickets übernehmen weder der Betreiber noch die Dienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.

Der gesamte Schriftverkehr ist an die genannte Anschrift/Mailadresse zu richten:

Stadtwerke Remscheid GmbH
Neuenkamper Straße 81 - 87
42855 Remscheid
Tel.: 0 21 91 / 16 40
E-Mail: ticketshop@stadtwerke-remscheid.de

Stand: April 2019